Aufgepasst! Die gesetzlichen Veränderungen im Jahr 2021 und zum 01.01.2022!



Sehr geehrte Damen und Herren,

Neben den bereits schon beschlossenen gesetzlichen Veränderungen, ist der Gesetzgeber weiterhin sehr aktiv und es werden weitere Änderungen im Vollstreckungsrecht und im Inkassorecht vorgenommen. Mit unseren neuen Web Seminaren, möchten wir Sie wie immer auf den aktuellen Stand bringen.

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Zum 01.01.2022 treten neue gesetzliche Veränderungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft! Unter anderem erweiterte Möglichkeiten bei den Drittauskünften durch den Gerichtsvollzieher! (Web 1)



Termine: 28.09.2021, 11.11.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Auch wenn die Bezeichnung des Gesetzes es nicht unbedingt hergibt, so verbergen sich dahinter doch erhebliche Veränderungen im Vollstreckungsrecht. Große Änderungen treten bei der Anschriftenermittlung auch bei dem Auskunftsersuchen durch den Gerichtsvollzieher ein. Als weitere Drittstelle für ein Auskunftsersuchen, werden berufsständische Versorgungseinrichtungen mit aufgenommen. Ebenso wird die Möglichkeit geschaffen, Drittauskünfte einzuholen, wenn der Schuldner…

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Das Gesetz zum Legal Tech-Inkasso tritt zum 01.10.2021 in Kraft! Erfolgshonorar für die Anwaltschaft wird eingeführt und weitere Informationspflichten für Inkassodienstleister, wenn ein Verbraucher der Gläubiger ist. (Web 2)



Termine: 16.09.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Der Gesetzgeber sieht aufgrund jüngerer Entwicklungen des Dienstleistungsmarktes den Bedarf einer Anpassung des Rechtsdienstleistungsrechtsrahmens, insbesondere hinsichtlich des Geschäftsmodells von Legal-Tech-Unternehmen. Dies hat zur Folge, dass weitere Informationspflichten zu erfolgen haben, wenn es sich beim Gläubiger um eine Privatperson handelt. Weiterhin wird das Verbot des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte…

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Zum 01.10.2021 tritt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft! (Web3)



Termine: 09.09.2021, 15.09.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Mit diesem Gesetz sind insbesondere Rechtsanwälte und Inkassounternehmen gefordert, die bisherigen Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und zu ändern. Aber auch die Gläubiger müssen die Zusammenarbeit mit ihren Rechtsdienstleistern neu bewerten. Gerade die Abläufe im außergerichtlichen Forderungseinzug (Anzahl der Mahnschreiben, Ratenzahlungsvereinbarungen usw.) müssen neu geregelt werden. Mit diesem Gesetz greift der Gesetzgeber massiv in die Wirtschaftlichkeit bei den Rechtsanwälten und Inkassounternehmen ein, da die Gebühren…

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Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz tritt zum 01.12.2021 in Kraft!
Die ersten Änderungen aber schon zum 01.08.2021! (Web 4)



Termine: 14.09.2021, 16.11.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Die zum 01.08.2021 eintretende Veränderung betrifft in erster Linie die Pfändungsfreigrenzen bei der Lohnpfändung. Der § 850c ZPO wird neu geregelt der Anhang zur ZPO als Lohnpfändungstabelle entfällt. Zukünftig werden die Pfändungsfreigrenzen jährlich durch eine Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung angepasst. Ab 01.12.2021 werden die Wirkungen des P-Kontos in einem eigenen Bereich der ZPO geregelt. Neuregelungen gibt es dann auch für debitorisch geführte P-Konten und Gemeinschaftskosten, was…

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