Zum 01.01.2022 treten neue gesetzliche Veränderungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft! Unter anderem erweiterte Möglichkeiten bei den Drittauskünften durch den Gerichtsvollzieher! (Web 1)

Termine: 28.09.2021, 11.11.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Auch wenn die Bezeichnung des Gesetzes es nicht unbedingt hergibt, so verbergen sich dahinter doch erhebliche Veränderungen im Vollstreckungsrecht. Große Änderungen treten bei der Anschriftenermittlung auch bei dem Auskunftsersuchen durch den Gerichtsvollzieher ein. Als weitere Drittstelle für ein Auskunftsersuchen, werden berufsständische Versorgungseinrichtungen mit aufgenommen. Ebenso wird die Möglichkeit geschaffen, Drittauskünfte einzuholen, wenn der Schuldner…

unbekannt verzogen ist. Auch werden zukünftig weitere Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern bei einer Abfrage zur Verfügung gestellt. Weiterhin gibt es Änderungen bei der weiteren Vermögensauskunft nach § 802d ZPO und eine Neuordnung des Pfändungsschutzes bei der Sachpfändung gem. § 811 ZPO.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Wann kann eine Drittauskunft bei den Versorgungseinrichtungen eingeholt werden und welche Probleme können in der Anfangsphase auftreten (Vorsicht Kostenfalle!)?
- Unter welchen Voraussetzungen kann eine Drittauskunft eingeholt werden, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist?
- Erleichterte Drittauskünfte nur noch bis Ende des Jahres möglich!
- Wie ist die Neugestaltung des § 811 ZPO vorgesehen und welche Nachteile entstehen für die Gläubiger?

Anmeldeformular


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