Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz tritt zum 01.12.2021 in Kraft!
Die ersten Änderungen aber schon zum 01.08.2021! (Web 4)

Termine: 14.09.2021, 16.11.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Die zum 01.08.2021 eintretende Veränderung betrifft in erster Linie die Pfändungsfreigrenzen bei der Lohnpfändung. Der § 850c ZPO wird neu geregelt der Anhang zur ZPO als Lohnpfändungstabelle entfällt. Zukünftig werden die Pfändungsfreigrenzen jährlich durch eine Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung angepasst. Ab 01.12.2021 werden die Wirkungen des P-Kontos in einem eigenen Bereich der ZPO geregelt. Neuregelungen gibt es dann auch für debitorisch geführte P-Konten und Gemeinschaftskosten, was…

zu Nachteilen bei den Gläubigern führen wird. Ebenso gibt es Neuregelungen bei der Nachzahlung von besonderen Leistungen zum Schutz der Schuldner und bei der Vorlage von Bescheinigungen zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Auch die Kreditinstitute erhalten weitere Aufgaben und das amtliche Formular für den Pfüb-Antrag muss geändert werden.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Der geänderte § 850c ZPO und seine Folgen
- Welche neuen Aufgaben gibt es für die Kreditinstitute?
- Die Neuregelung bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos
- Was ändert sich im amtlichen Pfüb-Formular?
- Wie erfolgt zukünftig die Vorlage einer Bescheinigung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen?

Anmeldeformular


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