Das Gesetz zum Legal Tech-Inkasso tritt zum 01.10.2021 in Kraft! Erfolgshonorar für die Anwaltschaft wird eingeführt und weitere Informationspflichten für Inkassodienstleister, wenn ein Verbraucher der Gläubiger ist. (Web 2)

Termine: 31.08.2021, 16.09.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Der Gesetzgeber sieht aufgrund jüngerer Entwicklungen des Dienstleistungsmarktes den Bedarf einer Anpassung des Rechtsdienstleistungsrechtsrahmens, insbesondere hinsichtlich des Geschäftsmodells von Legal-Tech-Unternehmen. Dies hat zur Folge, dass weitere Informationspflichten zu erfolgen haben, wenn es sich beim Gläubiger um eine Privatperson handelt. Weiterhin wird das Verbot des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte…

gelockert und das anwaltliche Berufs- und Vergütungsrecht dem Recht der Inkassodienstleister angepasst. Ebenso definiert das Gesetz den Inkassobegriff genauer und unterscheidet zwischen Hauptleistung und Nebenleistung. Die Aufsichtsbehörden sollen dies im Registrierungsverfahren prüfen, was auch zur Folge hat, dass bei den bereits registrierten Inkassodienstleistern eine Nacherfassung erfolgen wird.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen für Verbraucher!
- In welchen Fällen dürfen Rechtsanwälte Erfolgshonorare vereinbaren?
- Wann ist eine Prozessfinanzierung erlaubt?
- Klare Regelung für Inkassodienstleister beim Umgang mit Fremdgeldern

Anmeldeformular


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