Zum 01.10.2021 tritt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft! (Web3)

Termine: 09.09.2021, 15.09.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 90.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Mit diesem Gesetz sind insbesondere Rechtsanwälte und Inkassounternehmen gefordert, die bisherigen Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und zu ändern. Aber auch die Gläubiger müssen die Zusammenarbeit mit ihren Rechtsdienstleistern neu bewerten. Gerade die Abläufe im außergerichtlichen Forderungseinzug (Anzahl der Mahnschreiben, Ratenzahlungsvereinbarungen usw.) müssen neu geregelt werden. Mit diesem Gesetz greift der Gesetzgeber massiv in die Wirtschaftlichkeit bei den Rechtsanwälten und Inkassounternehmen ein, da die Gebühren…

für das außergerichtliche Mahnschreiben (Absenkung auf ein 0,9 Gebühr) und für eine Ratenzahlungsvereinbarung (Absenkung auf eine 0,7 Gebühr) erheblich gesenkt werden. Insofern ist davon auszugehen, dass früher das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden wird. Auf der anderen Seite werden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen im Gebührenrecht gleichgestellt, so dass grundsätzlich nach dem RVG die Tätigkeiten abgerechnet werden. Weiterhin wird eine neue Streitwertgruppe für Kleinforderungen eingeführt und die Schuldner erhalten einen „Bonus“ bei rechtzeitiger Zahlung. Auch weitere Informationspflichten an den Schuldner wurden festgelegt.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Die neuen Gebühren im außergerichtlichen Forderungseinzug und die damit verbundenen Änderungen der Prozesse
- Wie muss die Gebühr für ein Mahnschreiben gestaltet werden, um den „Bonus“ für den Schuldner gerecht zu werden?
- Die neue Streitwertgruppe und ihre Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit
- Welche Informationspflichten müssen Gläubiger und Rechtsdienstleister in der Zukunft erfüllen?
- Eine neue Anschrift des Schuldners wird ermittelt, was hat das für Auswirkungen auf den Inhalt des Mahnschreibens?

Anmeldeformular


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