Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung! (Web 3)

Termine: 25.03.2021, 20.04.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Preis: 89.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt und ist in Kraft getreten. Die Restschuldbefreiung ist nunmehr schon nach 3 Jahren möglich, jedoch wird zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden. Für Verbraucher gilt die kürzere Verfahrensdauer zunächst bis zum 30.06.2025, um dann eine Überprüfung in Bezug auf das Verhalten der Schuldner vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass die Verkürzung…

der Restschuldbefreiung sich bereits auf Verfahren ab dem 01.10.2020 bezieht und für Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, eine „Rabattierung“ für die Restschuldbefreiung eingeführt worden ist. Ebenso gibt es Änderungen, wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode Schenkungserlöse oder Spielgewinne erhält.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Wie ist der „Laufzeitrabatt“ aufgebaut?
- Versagung der Restschuldbefreiung erstmals von Amts wegen
- Änderung der Sperrfrist für ein zweites Restschuldbefreiungsverfahren
- Warum greift die verkürzte Verfahrensdauer für Verbraucher zunächst nur bis zum 30.06.2025 und was will der Gesetzgeber überprüfen?

Anmeldeformular


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