Die Forderungspfändung in der Praxis richtig einsetzen (Pfüb) (Web 2)

Termine: 19.11.2020, 03.12.2020
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 89.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Nach Auswertung des Vermögensverzeichnisses bzw. dem Ergebnis eines Auskunftsersuchens, ist die nächste Entscheidung die Einleitung der Forderungspfändung. Die häufigste Variante einer Pfändung ist das Gehalt oder das Bankkonto. Gerade hier ist es wichtig, auf der Überholspur gegenüber anderen Gläubigern zu sein. Daher ist es wichtig zu wissen, wie die Anträge zu stellen sind, um unterhaltsberechtigte Personen nicht zu berücksichtigen oder mehrere Einkommensarten zusammenrechnen zu lassen. Aber auch die besondere Art der Forderungspfändung ist in der Praxis von Bedeutung. Dazu gehört…

z.B. die Pfändung von einem Konto eines Dritten, dass der Schuldner benutzt. Auch der Inhalt der Drittschuldnererklärung ist oft fehlerhaft bzw. stellt sich die Frage, ob eine wiederholte Abgabe vom Drittschuldner angefordert werden kann. Auch die Pfändung vom Taschengeldanspruch, wird in der Praxis immer bedeutsamer. Wie die Anträge richtig zu stellen sind, werden wir Sie in unserem Web Seminar informieren.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Wann werden unterhaltsberechtigte Personen nicht berücksichtigt?
- Wie ist die Pfändung im Antrag zu formulieren, wenn der Schuldner das Konto eines Dritten benutzt?
- Der Inhalt der Drittschuldnererklärung und ist es möglich, eine erneute Erklärung zu verlangen?
- Nutzen Sie die Wegnahme von Unterlagen zur gepfändeten Forderung, insbesondere bei der Lohnpfändung!

Anmeldeformular


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