Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung (Inso) (Web 1)

Termine: 17.11.2020, 01.12.2020
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Preis: 89.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Mit diesem Gesetz muss der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Restschuldbefreiung ist dann schon nach 3 Jahren möglich, jedoch wird hier zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden. Für Verbraucher gilt die kürzere Verfahrensdauer zunächst bis zum 30.06.2025, um dann eine Überprüfung in Bezug auf das Verhalten der Schuldner vorzunehmen. Jedoch greift die Verkürzung schon für alle beantragten Verfahren ab dem 01.10.2020. Erstmals wird eingeführt, dass eine Versagung der Restschuldbefreiung von...

Amts wegen erfolgen kann. Weiterhin erfolgt eine Änderung, wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensphase Schenkungserlöse oder Spielgewinne erhält. Auch die Sperrfrist und die Verfahrensdauer für ein zweites Restschuldbefreiungsverfahren werden verändert. Über diese und alle weiteren Veränderungen, werden wir Sie in unserem Web Seminar informieren.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Warum wird bei der Restschuldbefreiung zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden?
- Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und 30.09.2020 eröffnet wurden, erhalten einen „Laufzeitrabatt“!
- Welche neue Sperrfrist und der damit verbundenen Verfahrensdauer wird eingeführt?
- Welche Überprüfung erfolgt für die Verbraucher, bei der Verkürzung der Restschuldbefreiung?

Anmeldeformular


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