Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (Web 3)



Termine: 24.11.2020, 08.12.2020
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 89.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz im April 2020 beschlossen, so dass die Beratungen im Bundestag und im Bundesrat Ende des Jahres abgeschlossen sein werden. Die Neuregelungen im Inkassorecht bedeuten für die Gläubiger erhebliche weitere Informationspflichten gegenüber den Schuldnern. So müssen die Gläubiger die Schuldner vor Übergabe einer Forderung an den Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister darüber informieren, dass eine mögliche Ersatzpflicht da dadurch entstehenden Kosten besteht. Erfolgt dies nicht, so muss der Gläubiger die Kosten selber tragen. Dies wird zu erheblichen Problemen in der Praxis führen! Bei den Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern wird stark in die Wirtschaftlichkeit der Inkassotätigkeit eingegriffen, da der Gesetzgeber die RVG-Gebühr für ein außergerichtliches Mahnschreiben (bei einer unbestrittenen Forderung) auf eine 1,0 und bei einer Ratenzahlungsvereinbarung auf eine 0,7 Schwellengebühr beschränken will! Weiterhin wird für Kleinstforderungen eine neue Streitwertgruppe im RVG eingeführt und zwar…

für Forderungen bis 50.- EUR. Weiterhin sollen die Schuldner Vergünstigungen erhalten, wenn die Zahlung rechtzeitig erfolgt bzw. Ratenzahlungen eingehalten werden. Auch die Gebühr für ein Auskunftsersuchen über den Gerichtsvollzieher, wird gedeckelt werden. Keine Vorlage der Vollmacht mehr, bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen! Über die weiteren gesetzlichen Veränderungen, werden wir Sie ebenfalls im Seminar informieren.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen



Agenda:

- Der gebührenrechtliche Unterschied bei unbestrittenen und bestrittene Forderungen
- Welche Aufgaben muss der Gläubiger zukünftig gegenüber dem Schuldner erfüllen, um nicht die Beitreibungskosten selber zu tragen?
- Welche Vergünstigungen erhält der Schuldner?
- Gleiche Gebühren für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen im gerichtlichen Mahnverfahren
- Neue Gebühr bei titulierten Forderungen und beim Auskunftsersuchen gegenüber dem Gerichtsvollzieher



Anmeldeformular


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