Die Reform des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) (Web 2)



Termine: 13.07.2020, 13.08.2020
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 89.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Das Gesetz sieht eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz vor. Die Wirkungen des P-Kontos werden zukünftig in einem eigenen Abschnitt in der ZPO geregelt. Die Kreditinstitute werden mit neuen Aufgaben belastet, was auch zur Folge hat, dass die Zusammenarbeit zwischen Gläubigern, Bevollmächtigte und Kreditinstitute ebenfalls neue Strukturen bekommen wird. Ebenso werden diese in der ZPO aufgeführt. Ebenso werden neue Begrifflichkeiten bei der Bezeichnung der Kreditinstitute und Konten eingeführt, was auch Auswirkungen auf die amtlichen Vollstreckungsformulare haben wird. Neuregelungen gibt es unter anderem dann auch für debitorisch geführte P-Konten und Gemeinschaftskonten, was zu Nachteilen bei den Gläubigern führen wird. Die Kreditinstitute werden für bestimmte Tätigkeiten Kosten…

erheben dürfen. Wer hat diese zu tragen? Auch die Vorlage von Bescheinigungen, die zur Erhöhung des pfändungsfreien Sockelbetrages führen, wird neu geregelt und der Personenkreis erweitert. In diesem Zusammenhang wird auch der § 811 ZPO für unpfändbare Sachen überarbeitet und inhaltlich neu gestaltet.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Welche Informationspflichten müssen die Kreditinstitute gegenüber den Schuldnern erfüllen?
- Welche neue Aufgaben und Kosten kommen auf die Gläubiger zu?
- Wie werden in Zukunft die Kreditinstitute und Girokonten bezeichnet?
- Welche Kosten dürfen die Kreditinstitute für ihre Tätigkeiten erheben und wer hat diese zu erstatten?
- Der neue Inhalt des § 811 ZPO für unpfändbare Sachen

Anmeldeformular


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