Die Räumungsvollstreckung (Web 3)

Termine: 28.01.2021, 11.02.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Preis: 89.- EUR pro Person zzgl. MwSt.

Gerade die Räumungsvollstreckung ist in der Praxis von großer Bedeutung für die Gläubiger, da bereits im Vorfeld ein großer Schaden entstanden ist und sich mit jedem Tag, an dem nicht die Räumung durchgeführt wird, erhöht. Durch die Corona Pandemie kann es daher bei der Räumung durch den Gerichtsvollzieher zu erheblichen Problemen kommen. Mit diesem Seminar wollen wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, um eine Räumung auch gegen den „Willen“ des Gerichtsvollziehers durchzuführen. Weiterhin erhalten Sie auch wichtige Informationen zu aktuellen gerichtlichen Entscheidungen, unter anderem vom BGH, der die Frage, Räumungsvollstreckung nach dem Erbfall, geklärt hat. Ab 01.01.2021 erhöhen sich die Räumungskosten, …

da die Räumungsgebühren für den Gerichtsvollzieher steigen werden. Gibt es die Möglichkeit, die Kosten beim Gerichtsvollzieher zu senken? Was ist besser, die klassische Räumung oder die sogenannte „Berliner Räumung“? Wie schnell muss der Gerichtsvollzieher die Räumung durchführen?

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Aktuelle Rechtsprechung zur Räumungsvollstreckung
- Bundesverfassungsgericht stärkt den Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO. Welche Auswirkungen hat das auf die Räumung?
- Welche Möglichkeiten hat der Gläubiger zur Kostenreduzierung?
- Räumung während der Pandemie. Und jetzt?
- Wie kann die Räumung beschleunigt werden?

Anmeldeformular


  • | zurück |


     
    Service:

     
    g Allgemeine Bedingungen für Seminare und Fachkonferenzen