Das Verfahren der Vermögensauskunft und die Auskunftsrechte als Informationsquelle nutzen (Web 2)

Hinweis: Wegen des Umfangs, findet der gesamte Inhalt des Seminars immer an zwei Tagen statt (Blockseminar)!

Termine: 1. Block, 21.01.2021 und 26.01.2021
Termine: 2. Block, 04.02.2021 und 09.02.2021
Uhrzeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Preis: 89.- EUR pro Person und Seminartag zzgl. MwSt.

Das Verfahren der Vermögensauskunft soll eigentlich als Grundlage dienen, damit weitere Vollstreckungsversuche Erfolg versprechen. Die Praxis zeigt leider, dass viele Vermögensverzeichnisse vom Inhalt her unvollständig bzw. nicht schlüssig sind. Daher gehört es zur Aufgabe der Gläubiger, eine zeitnahe Überprüfung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Wann ist es sinnvoll, die Nachbesserung des Verzeichnisses zu beantragen, einen Fragenkatalog beizufügen oder die zweijährige Sperrfrist zu unterbrechen? Nutzen Sie insbesondere den Gerichtsvollzieher…

als „Fragesteller“ in diesem Verfahren. dadurch können frühzeitig und kostengünstig Informationen gesammelt werden. Die Folge dieses Verfahrens kann ein Auskunftsersuchen durch den Gerichtsvollzieher sein. Wann sollte dieser Antrag gestellt werden und wie sind die Ergebnisse zu bewerten? Zu allen Fragen erhalten Sie in diesem Seminar wertvolle praktische Tipps.

Ihre Anmeldung kann über das beigefügte Formular erfolgen

Agenda:

- Die Überprüfung des Vermögensverzeichnisses. Was bedeutet fehlende Schlüssigkeit bei den Angaben des Schuldners?
- Wann kann eine erneute Abgabe der Vermögensauskunft beantragt werden?
- Die richtige Antragstellung für ein Nachbesserungsantrag. Die Kostenfreiheit für dieses Verfahren beachten!
- Welche Fragen kann der Gerichtsvollzieher in meinem Namen den Schuldner stellen?
- Das Auskunftsersuchen beim Gerichtsvollzieher richtig einsetzen

Anmeldeformular


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